Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von Stephanie Grund, handelnd unter Orange Eleven, Forststr. 69, 70176 Stuttgart. Sie gelten insbesondere für Foto- und Videoproduktionen, KI-gestützte Content-Produktion, Social-Media-Content, Sounddesign, Webdesign, Webentwicklung und Automatisierungsleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Vorschriften vorrangig.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Unsere Darstellung auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Art und Umfang der Leistungen, Liefertermine, Korrekturschleifen und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektvereinbarung.

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu zusätzlichem Aufwand, Mehrkosten und einer Anpassung vereinbarter Termine führen. Wir informieren den Auftraggeber darüber vor der Ausführung.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er gewährleistet, dass die von ihm überlassenen Materialien und Vorgaben frei von Rechten Dritter sind oder in dem für das Projekt notwendigen Umfang genutzt werden dürfen.

Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.

4. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders angegeben, gilt die im Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesene steuerliche Behandlung. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach Abstimmung berechnet.

5. Abnahme und Korrekturen

Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, prüft der Auftraggeber die Leistung nach Bereitstellung innerhalb einer angemessenen Frist. Wesentliche Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben. Änderungswünsche, die nicht der Beseitigung eines Mangels dienen, gelten als zusätzliche Leistung. Die Anzahl enthaltener Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot.

6. Nutzungsrechte und Quelldateien

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Arbeitsergebnis. Soweit der Nutzungsumfang nicht ausdrücklich festgelegt ist, werden die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Übertragung von offenen Projekt-, Roh- oder Quelldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Rechte an vorbestehenden eigenen Werkzeugen, Vorlagen, Methoden, Softwarebestandteilen und Know-how verbleiben bei Orange Eleven. Die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

7. Stock-Inhalte und Inhalte Dritter

Arbeitsergebnisse können lizenzierte Inhalte Dritter enthalten. Dazu gehören insbesondere kostenlose Bild- und Videoinhalte aus der Adobe Stock Free Collection. Für Adobe-Stock-Bilder gilt regelmäßig die Standardlizenz, für Videos aus der kostenlosen Sammlung die Plus-Lizenz. Diese Inhalte bleiben den jeweiligen Lizenzbedingungen unterworfen und werden nicht exklusiv übertragen.

Der Auftraggeber darf solche Inhalte nur als Bestandteil des vereinbarten Arbeitsergebnisses und im Umfang der jeweiligen Lizenz nutzen. Eine isolierte Weitergabe, Unterlizenzierung, Registrierung als Marke oder Nutzung außerhalb der Lizenzbedingungen ist nicht gestattet. Soweit ein weitergehender Nutzungsumfang benötigt wird, muss dieser vor Projektbeginn vereinbart und gegebenenfalls gesondert lizenziert werden.

8. KI-gestützte Leistungen

Soweit KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden, können Ergebnisse trotz sorgfältiger Bearbeitung Ähnlichkeiten zu anderen Inhalten aufweisen oder technisch bedingte Abweichungen enthalten. Eine rechtliche Exklusivität oder Schutzfähigkeit KI-generierter Bestandteile wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Vor Veröffentlichung oder produktiver Nutzung erhält der Auftraggeber Gelegenheit zur Prüfung und Freigabe. Besondere rechtliche, regulatorische oder plattformspezifische Anforderungen müssen uns vor Projektbeginn mitgeteilt werden.

9. Termine und höhere Gewalt

Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Infrastruktur oder Leistungen notwendiger Dritter, verlängern betroffene Fristen angemessen. Beide Parteien informieren sich in diesem Fall unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

10. Mängel und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart Gerichtsstand.